Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anbieter und Kontakt

Riviq – Jan Harms Einzelunternehmen Lassallestraße 22 21073 Hamburg Deutschland

E-Mail: info@riviq.de

Telefon/WhatsApp: +49 1556 5552937

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Leistungen von Riviq – Jan Harms sowie für die unter Riviq geführten Geschäftsbereiche, Marken und Projekte. Dazu gehören insbesondere Leistungen im Bereich Webdesign, Webentwicklung, digitale Projektumsetzung, technische Beratung sowie Customer Operations, externer Kundensupport und digitale Unternehmensentlastung.

Riviq ist die zentrale Geschäftsbezeichnung beziehungsweise Dachmarke. Soweit im jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, ist Vertragspartner stets Jan Harms, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung Riviq.

2. Begriffe und Geschäftsbereiche

Unter Riviq können verschiedene Marken, Projekte oder Leistungsbereiche betrieben werden. Dazu können insbesondere gehören:

  • VortexCoding für Webdesign, Webentwicklung, digitale Auftritte, Landingpages, Tools, Automatisierungen und technische Umsetzung
  • Norlino für Customer Operations, externen Kundensupport, Ticketbearbeitung, Kundenkommunikation, Onboarding-Prozesse und digitale Entlastungsleistungen
  • weitere digitale Dienstleistungen, Beratungsleistungen oder Projektbereiche, sofern diese im jeweiligen Angebot beschrieben werden

Die Nutzung einer bestimmten Marke oder Projektbezeichnung ändert nichts daran, dass der Vertrag mit Riviq – Jan Harms zustande kommt, sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart.

3. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Riviq und Kunden über digitale, technische, kreative, organisatorische oder beratende Leistungen.

Sie gelten gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtlichen Sondervermögen sowie gegenüber Verbrauchern, sofern Leistungen für private Zwecke beauftragt werden.

Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn Riviq ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt. Individuelle Vereinbarungen, Angebote, Leistungsbeschreibungen, Projektpläne und Auftragsbestätigungen gehen diesen AGB vor.

4. Vertragsschluss

Anfragen können per E-Mail, Kontaktformular, Telefon, Messenger, Online-Meeting oder über andere angebotene Kommunikationswege erfolgen.

Nach Klärung der Anforderungen erstellt Riviq ein Angebot in Textform. Der Vertrag kommt zustande durch Annahme des Angebots in Textform, durch schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung, durch Zahlung einer vereinbarten Anzahlung oder durch Beginn der Leistungsausführung auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden.

Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen mindestens der Textform.

5. Leistungsumfang allgemein

Riviq erbringt Leistungen nach Maßgabe des jeweiligen Angebots, der Leistungsbeschreibung oder der individuellen Vereinbarung.

Zum Leistungsumfang können insbesondere gehören:

  • Konzeption, Gestaltung und Umsetzung von Websites, Onepagern, Landingpages und digitalen Unternehmensauftritten
  • Webdesign und Webentwicklung
  • Entwicklung kleinerer Tools, Dashboards, Automatisierungen, Schnittstellenlösungen und digitaler Workflows
  • technische Beratung, Projektplanung und digitale Prozessberatung
  • Einrichtung, Strukturierung und Weiterentwicklung digitaler Marken, Angebote oder Projektbereiche
  • Erstellung, Anpassung oder Pflege von Website-Inhalten, sofern ausdrücklich vereinbart
  • Unterstützung bei Kundensupport, Ticketbearbeitung, E-Mail-Support und Kundenkommunikation
  • Aufbau von Antwortvorlagen, FAQ-Strukturen, Onboarding-Prozessen und Eskalationsregeln
  • monatliche Auswertungen, Reports oder Support-Zusammenfassungen, sofern vereinbart
  • sonstige Leistungen, die im jeweiligen Angebot ausdrücklich beschrieben werden

Nicht geschuldet sind Leistungen, die nicht ausdrücklich vereinbart wurden.

6. Webdesign, Webentwicklung und digitale Projekte

Bei Webdesign- und Webentwicklungsleistungen erstellt Riviq digitale Arbeitsergebnisse auf Grundlage der vereinbarten Anforderungen. Dazu können insbesondere Design, Struktur, technische Umsetzung, responsive Optimierung, Grundkonfigurationen, einfache SEO-Grundlagen, Formularintegration oder technische Einbindungen gehören.

Nicht automatisch Bestandteil eines Webdesign- oder Webentwicklungsauftrags sind:

  • Hosting
  • Domainregistrierung
  • E-Mail-Postfächer
  • dauerhafte Wartung
  • laufende Sicherheitsupdates
  • laufendes Monitoring
  • rechtliche Prüfung von Impressum, Datenschutz, AGB oder Widerrufstexten
  • professionelle SEO-Betreuung
  • garantierte Suchmaschinenplatzierungen
  • Texterstellung, Fotografie, Logoentwicklung oder Branding, sofern nicht ausdrücklich vereinbart
  • Lizenzkosten für Plugins, Themes, Schriftarten, Stockmedien oder Drittanbieter-Tools
  • technische Administration fremder Systeme nach Projektabschluss

Riviq kann auf Wunsch technische Zusatzleistungen übernehmen. Diese sind gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.

7. Customer Operations, Support und externe Kundenbetreuung

Soweit Customer-Operations-Leistungen vereinbart werden, unterstützt Riviq Kunden bei der Bearbeitung, Strukturierung und Organisation von Kundenanfragen, Supportprozessen und digitaler Kundenkommunikation.

Dazu können insbesondere gehören:

  • E-Mail-Support
  • Ticket-Support
  • Bearbeitung allgemeiner Kundenanfragen
  • Kunden-Onboarding
  • Beschwerdekommunikation nach vorher definierten Vorgaben
  • Aufbau und Pflege von Antwortvorlagen
  • FAQ-Strukturierung
  • Eskalationsmanagement
  • monatliche Reports
  • Prozessdokumentation
  • Weiterleitung technischer, rechtlicher oder kaufmännischer Sonderfälle an den Kunden

Riviq handelt in diesem Bereich nach den Vorgaben, Prozessen und Freigaben des Kunden. Riviq trifft keine eigenständigen rechtlichen, steuerlichen, medizinischen, finanziellen oder geschäftskritischen Entscheidungen für den Kunden, sofern dies nicht ausdrücklich und zulässig vereinbart wurde.

Insbesondere übernimmt Riviq ohne ausdrückliche Freigabe keine Entscheidungen über:

  • Rückerstattungen
  • Kulanzzahlungen
  • Vertragskündigungen
  • Inkasso- oder Mahnmaßnahmen
  • rechtliche Bewertungen
  • Zahlungsstreitigkeiten
  • Datenschutzvorfälle
  • sicherheitsrelevante Vorfälle
  • öffentliche Stellungnahmen
  • verbindliche Zusagen gegenüber Endkunden
  • technische Eingriffe mit erheblichem Risiko

Solche Vorgänge werden nach den vereinbarten Eskalationsregeln an den Kunden weitergeleitet.

8. Reaktionszeiten und Service-Level

Reaktionszeiten, Bearbeitungszeiten, Supportfenster, Kontingente und Prioritäten gelten nur, wenn sie im Angebot, Vertrag oder Leistungspaket ausdrücklich vereinbart wurden.

Ohne gesonderte Vereinbarung besteht kein Anspruch auf:

  • 24/7-Support
  • telefonische Erreichbarkeit
  • Echtzeitbearbeitung
  • mehrsprachigen Support
  • garantierte Lösungszeiten
  • garantierte Kundenzufriedenheit
  • garantierte Verhinderung von Kündigungen oder Beschwerden
  • Bearbeitung außerhalb üblicher Werktage

Vereinbarte Reaktionszeiten beziehen sich grundsätzlich auf die erste Bearbeitung oder Rückmeldung, nicht auf die endgültige Lösung eines Vorgangs, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

9. Datenschutz, AVV und Kundendaten

Soweit Riviq im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO ab.

Der Kunde bleibt für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung, die Informationspflichten gegenüber betroffenen Personen und die Festlegung der Zwecke und Mittel der Verarbeitung verantwortlich, sofern Riviq als Auftragsverarbeiter tätig wird.

Riviq verarbeitet personenbezogene Daten nur im Rahmen der vertraglich vereinbarten Leistungen und nach Weisung des Kunden, soweit keine eigene gesetzliche Pflicht entgegensteht.

Der Kunde stellt sicher, dass Riviq nur solche Daten, Zugänge und Informationen erhält, die für die Leistungserbringung erforderlich sind.

Zugangsdaten, Passwörter und sensible Informationen sind über sichere Wege bereitzustellen. Eine Übermittlung von Passwörtern über unsichere Kanäle wie unverschlüsselte E-Mail, WhatsApp oder Discord soll vermieden werden. Riviq kann verlangen, dass Zugangsdaten über einen geeigneten Passwortmanager oder ein anderes sicheres Verfahren bereitgestellt werden.

10. Drittanbieter, Tools und technische Systeme

Für die Leistungserbringung können Drittanbieter, Plattformen, Softwarelösungen, Hostinganbieter, Ticket-Systeme, Analyse-Tools, Kommunikationsdienste, Projektmanagement-Tools oder sonstige technische Dienste erforderlich sein.

Die Verfügbarkeit, Funktionsfähigkeit und Bedingungen dieser Drittanbieter liegen außerhalb des unmittelbaren Einflussbereichs von Riviq. Für Störungen, Preisänderungen, Funktionsänderungen, Sperrungen, API-Änderungen oder Ausfälle von Drittanbietern haftet Riviq nur, soweit Riviq diese zu vertreten hat.

Lizenzkosten, Nutzungsgebühren, Abonnements, Transaktionskosten oder sonstige Fremdkosten sind vom Kunden zu tragen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

11. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Zugänge, Dateien, Freigaben, Ansprechpartner und Entscheidungen rechtzeitig und in verwertbarer Form bereitzustellen.

Dazu gehören insbesondere:

  • Texte, Bilder, Logos, Markenmaterialien und sonstige Inhalte
  • technische Zugänge
  • Hosting-, Domain- oder CMS-Zugänge
  • Zugang zu Ticket-, E-Mail- oder Supportsystemen
  • Produktinformationen
  • interne Prozesse
  • Antwortvorgaben
  • Eskalationsregeln
  • rechtliche oder datenschutzrelevante Vorgaben des Kunden
  • rechtzeitiges Feedback und Freigaben

Der Kunde stellt sicher, dass bereitgestellte Inhalte und Materialien frei von Rechten Dritter sind und keine gesetzlichen Vorgaben verletzen. Der Kunde stellt Riviq von Ansprüchen Dritter frei, die aus der vertragsgemäßen Nutzung der vom Kunden bereitgestellten Inhalte entstehen.

Unterlässt oder verzögert der Kunde erforderliche Mitwirkungen, verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen. Entstehende Mehraufwände können gesondert berechnet werden.

12. Projektablauf und Termine

Meilensteine, Deliverables, technische Anforderungen, Korrekturrunden und Abnahmekriterien ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung oder dem Projektplan.

Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden.

Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung, nachträgliche Änderungswünsche, Ausfälle von Drittanbietern, technische Störungen, höhere Gewalt oder sonstige Umstände außerhalb des Einflussbereichs von Riviq verschieben vereinbarte Fristen angemessen.

13. Änderungen, Zusatzleistungen und Change Requests

Änderungswünsche nach Auftragserteilung sind in Textform abzustimmen.

Riviq ist berechtigt, für zusätzliche Leistungen, geänderte Anforderungen, Erweiterungen, zusätzliche Korrekturrunden oder Mehraufwände ein Nachtragsangebot zu erstellen.

Ohne ausdrückliche Beauftragung besteht kein Anspruch auf Umsetzung zusätzlicher Leistungen, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen.

14. Abnahme bei Werkleistungen

Soweit Riviq Werkleistungen schuldet, stellt Riviq das Arbeitsergebnis nach Fertigstellung zur Prüfung bereit. Dies kann beispielsweise über eine Staging-Umgebung, einen Link, ein Repository, ein Archiv, eine Dateiübermittlung oder eine andere geeignete Form erfolgen.

Der Kunde prüft die Leistung unverzüglich und teilt festgestellte Mängel in Textform mit. Die Mängel sind nachvollziehbar zu beschreiben.

Unerhebliche Abweichungen, Geschmacksfragen oder Änderungswünsche außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs berechtigen nicht zur Abnahmeverweigerung.

Erfolgt innerhalb von sieben Kalendertagen nach Bereitstellung keine begründete Mängelrüge, gilt die Leistung als abgenommen.

Bei berechtigten Mängeln wird Riviq innerhalb angemessener Frist nachbessern.

15. Laufende Dienstleistungen und monatliche Leistungen

Bei laufenden Dienstleistungen, insbesondere Customer-Operations-Leistungen, Supportleistungen, Wartung, Betreuung oder monatlichen Servicepaketen, ergibt sich der Leistungsumfang aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.

Monatliche Kontingente, Ticketmengen, Supportzeiten oder Leistungsbestandteile verfallen am Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums, sofern nicht ausdrücklich eine Übertragung vereinbart wurde.

Nicht genutzte Kontingente werden nicht ausgezahlt und nicht automatisch auf Folgemonate übertragen.

Mehrleistungen außerhalb des vereinbarten Kontingents können nach Vereinbarung zusätzlich berechnet werden.

16. Vergütung und Zahlungsbedingungen

Es gelten die im jeweiligen Angebot genannten Preise.

Soweit Riviq die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG anwendet, erfolgt die Abrechnung ohne Ausweis von Umsatzsteuer. Maßgeblich ist die jeweilige Rechnung.

Sofern nicht anders vereinbart, kann Riviq vor Projektbeginn eine vollständige Vorauszahlung, eine Anzahlung oder Abschlagszahlungen verlangen.

Bei größeren Projekten können Meilensteinzahlungen vereinbart werden.

Laufende Dienstleistungen werden monatlich im Voraus oder nach individueller Vereinbarung abgerechnet.

Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum fällig, sofern auf der Rechnung oder im Angebot keine andere Zahlungsfrist angegeben ist.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Riviq kann bei Zahlungsverzug Leistungen zurückhalten, laufende Arbeiten pausieren oder Zugänge zu Arbeitsergebnissen bis zur Zahlung einschränken, soweit dies rechtlich zulässig und dem Kunden vorher angekündigt wurde.

Mahnkosten können in angemessener Höhe berechnet werden, sofern der Kunde keinen geringeren Schaden nachweist.

17. Fremdkosten, Lizenzen und externe Gebühren

Kosten für Domains, Hosting, Server, Softwarelizenzen, Plugins, Themes, Stockmaterialien, Schriftarten, Drittanbieter-Tools, Zahlungsanbieter, Schnittstellen, API-Nutzung oder sonstige externe Dienste sind nicht in der Vergütung enthalten, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

Solche Kosten trägt der Kunde.

Riviq kann verlangen, dass externe Verträge direkt zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Anbieter geschlossen werden.

18. Nutzungsrechte

Mit vollständiger Zahlung erhält der Kunde ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den individuell für ihn erstellten Arbeitsergebnissen für den vertraglich vereinbarten Zweck.

Bis zur vollständigen Zahlung verbleiben sämtliche Rechte bei Riviq. Eine Nutzung über Test-, Prüf- und Abnahmezwecke hinaus ist bis zur vollständigen Zahlung nicht gestattet.

Open-Source-Komponenten, Frameworks, Bibliotheken, Drittanbieter-Software, Stockmaterialien und sonstige Fremdinhalte unterliegen den jeweiligen Lizenzbedingungen der Rechteinhaber.

Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, besteht kein Anspruch auf:

  • Herausgabe interner Rohdateien
  • Herausgabe nicht vereinbarter Quelldateien
  • exklusive Nutzungsrechte
  • Übertragung sämtlicher Rechte
  • Herausgabe interner Entwicklungswerkzeuge
  • Build-Umgebungen
  • interner Skripte
  • nicht projektbezogener Vorlagen oder Templates
  • Schulungsunterlagen, die nicht ausdrücklich beauftragt wurden

Erweiterte Rechte, exklusive Nutzungsrechte oder vollständige Quellcode-Übergaben können individuell vereinbart und gesondert vergütet werden.

19. Inhalte, Rechte Dritter und Freistellung

Der Kunde ist für alle von ihm bereitgestellten Inhalte verantwortlich.

Der Kunde versichert, dass Texte, Bilder, Logos, Marken, Videos, Daten, Produktinformationen, Kundendaten und sonstige Materialien rechtmäßig genutzt werden dürfen und keine Rechte Dritter verletzen.

Der Kunde stellt Riviq von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer rechtswidrigen Nutzung der vom Kunden bereitgestellten Inhalte entstehen.

Riviq ist nicht verpflichtet, vom Kunden bereitgestellte Inhalte rechtlich, markenrechtlich, urheberrechtlich, wettbewerbsrechtlich oder datenschutzrechtlich zu prüfen.

20. SEO, Sichtbarkeit und Erfolgserwartungen

Soweit SEO-Grundlagen, technische Optimierungen oder Performance-Anpassungen vereinbart werden, schuldet Riviq nur die vereinbarte technische oder inhaltliche Umsetzung.

Riviq übernimmt keine Garantie für bestimmte Platzierungen bei Google oder anderen Suchmaschinen, für bestimmte Besucherzahlen, Rankings, Leads, Verkäufe, Conversion-Rates, Kundenbewertungen oder wirtschaftliche Erfolge.

Suchmaschinen, Plattformen und Drittanbieter entscheiden eigenständig über Indexierung, Sichtbarkeit, Ranking und Ausspielung von Inhalten.

21. Gewährleistung und Mängel

Es gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht.

Mängel sind nach Entdeckung unverzüglich mit nachvollziehbarer Beschreibung in Textform zu melden.

Ein Mangel liegt insbesondere nicht vor, wenn Beeinträchtigungen beruhen auf:

  • nachträglichen Änderungen durch den Kunden oder Dritte
  • Änderungen der Zielumgebung
  • Updates von Drittanbieter-Software
  • veränderten Schnittstellen oder API-Ständen
  • Server-, Hosting- oder Domainproblemen
  • unsachgemäßer Nutzung
  • fehlender Mitwirkung
  • unvollständigen oder fehlerhaften Informationen des Kunden
  • Eingriffen in Code, CMS, Systeme oder Prozesse durch den Kunden oder Dritte

Kompatibilität wird nur für die im Angebot definierten Browser, Geräte, Systeme, Plattformen oder API-Stände geschuldet.

Laufende Wartung, Updates, Monitoring, Backups oder Support nach Abnahme sind nur geschuldet, wenn sie gesondert vereinbart und vergütet werden.

22. Haftung

Riviq haftet unbegrenzt für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Riviq nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Für Datenverluste haftet Riviq nur, soweit der Kunde angemessene und regelmäßige Datensicherungen durchgeführt hat oder die Datensicherung ausdrücklich zum Leistungsumfang von Riviq gehörte.

Riviq haftet nicht für Schäden, die durch fehlerhafte Inhalte, unvollständige Informationen, verspätete Mitwirkung, Entscheidungen des Kunden, Drittanbieter, externe Plattformen oder technische Systeme außerhalb des Einflussbereichs von Riviq entstehen, sofern Riviq diese nicht zu vertreten hat.

23. Vertraulichkeit

Beide Parteien behandeln Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie nicht offenkundige Informationen vertraulich.

Die Vertraulichkeitspflicht gilt auch nach Beendigung des Vertrags fort.

Riviq darf vertrauliche Informationen nur verwenden, soweit dies zur Leistungserbringung erforderlich ist oder der Kunde ausdrücklich zugestimmt hat.

24. Referenzen

Riviq darf Namen, Logos und allgemeine Projektbeschreibungen des Kunden als Referenz verwenden, sofern der Kunde dem nicht in Textform widerspricht.

Vertrauliche Inhalte, interne Informationen, Zugangsdaten, Kundendaten und nicht veröffentlichte Projektdetails sind hiervon ausgenommen.

Auf Wunsch des Kunden kann eine Referenznennung ausgeschlossen werden.

25. Einsatz von Subunternehmern

Riviq darf qualifizierte Subunternehmer, freie Mitarbeiter, spezialisierte Dienstleister oder technische Anbieter einsetzen, soweit dies zur Leistungserbringung sinnvoll oder erforderlich ist.

Riviq bleibt gegenüber dem Kunden für die vertragsgemäße Leistungserbringung verantwortlich.

Soweit Subunternehmer Zugriff auf personenbezogene Daten erhalten, werden die datenschutzrechtlichen Anforderungen beachtet.

26. Vertragslaufzeit und Kündigung laufender Leistungen

Die Laufzeit laufender Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.

Sofern keine feste Laufzeit vereinbart wurde, können laufende Leistungen von beiden Parteien mit einer Frist von 14 Kalendertagen zum Monatsende gekündigt werden.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten. Vorauszahlungen für bereits begonnene Abrechnungszeiträume werden nicht anteilig erstattet, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen oder individuell etwas anderes vereinbart wurde.

27. Vorzeitige Beendigung von Projektaufträgen

Werkverträge können bis zur Abnahme nach den gesetzlichen Vorschriften gekündigt werden.

Im Fall einer Kündigung behält Riviq den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen.

Bereits erbrachte Leistungen, Planungen, Konzepte, Entwürfe, Abstimmungen, Recherchen und technische Vorarbeiten werden anteilig abgerechnet.

28. Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, sofern keine gesetzliche Ausnahme greift.

Riviq stellt Verbrauchern die gesetzlich erforderlichen Informationen zum Widerrufsrecht gesondert zur Verfügung, sofern ein Widerrufsrecht besteht.

Wünscht ein Verbraucher ausdrücklich, dass Riviq vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt, kann der Verbraucher im Fall eines Widerrufs zum Wertersatz für bereits erbrachte Leistungen verpflichtet sein.

Bei vollständig erbrachten Dienstleistungen kann das Widerrufsrecht unter den gesetzlichen Voraussetzungen erlöschen, wenn der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat, dass Riviq vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung beginnt, und der Verbraucher seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung erlischt.

Soweit Riviq Verbrauchern den Abschluss von Verträgen über eine Online-Benutzeroberfläche ermöglicht und gesetzlich dazu verpflichtet ist, stellt Riviq eine elektronische Widerrufsfunktion bereit.

29. Keine Rechts-, Steuer- oder Datenschutzberatung

Riviq erbringt keine Rechtsberatung, Steuerberatung oder verbindliche Datenschutzberatung.

Hinweise zu Impressum, Datenschutz, AGB, Widerruf, Marken, Lizenzen, Cookies, Tracking, Rechnungen, Zahlungsprozessen oder ähnlichen Themen erfolgen nur allgemein und ersetzen keine Prüfung durch qualifizierte Rechtsanwälte, Steuerberater oder Datenschutzexperten.

Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, rechtliche Texte, Pflichtangaben und gesetzliche Anforderungen durch geeignete Fachstellen prüfen zu lassen.

30. Verbraucherstreitbeilegung

Riviq ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

31. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Erfüllungsort ist Hamburg, soweit gesetzlich zulässig.

Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist Hamburg.

Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform, sofern nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: 5. Juli 2026